Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 03.08.2004

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 11 S 92/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7344
VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 11 S 92/04 (https://dejure.org/2005,7344)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.02.2005 - 11 S 92/04 (https://dejure.org/2005,7344)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 11 S 92/04 (https://dejure.org/2005,7344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei erst nachfolgender Änderung der Rechtsprechung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Ausweisungsbescheid; Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Behördenentscheidung für die ...

  • Judicialis

    AuslG § 45; ; AuslG § 46 Nr. 2; ; AuslG § 47 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; ARB 1/80 Art. 14

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 722 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 11 S 92/04
    Hingegen kann vom Beschwerdeführer grundsätzlich nicht erwartet werden, auf solche Änderungen einzugehen, die sich bei Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO weder offenkundig abzeichneten noch hinreichend absehbar waren (hier: spätere Änderung der Rechtsprechung des Bundeswaltungsgerichts zur Ausweisung assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger im Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 29.02 -).

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.8.2004 - 1 C 29.02 - gilt dies auch für türkische Staatsangehörige, die ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei 1/80 besitzen.

    Aus dem genannten Grund ist es jedenfalls in seinem Fall unerheblich, dass er aus diesen Tatsachenvortrag nicht schon damals die notwendigen rechtlichen Schlüsse, die erst nach Ergehen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.8.2004 (a.a.O.) klar zutage getreten sind, gezogen hat.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 11 S 92/04
    a) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - hat in Bezug auf die Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger entschieden (Urteil vom 29.4.2004, - Rs. C-482/01 und C-493/01-, [Orfanopoulos und Oliveri] DVBl 2004, S. 876), dass es gemeinschaftsrechtlich geboten ist, den Sachvortrag, der sich nach der letzten Behördenentscheidung ergeben hat und der den Wegfall oder eine nicht unerhebliche Verminderung der gegenwärtigen Gefährdung mit sich bringen kann, bei der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung zu berücksichtigen.

    Denn die Diskussion, inwieweit das Gemeinschaftsrecht eine Neubewertung der bisherigen Rechtsprechung zur Ausweisung türkischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 veranlasst, wurde für eine breitere Fachöffentlichkeit erst durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.4.2004 (a.a.O) angestoßen.

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 11 S 92/04
    Die erwähnte Rechtsprechung des EuGH hat das Bundesverwaltungsgericht veranlasst, seine langjährige Rechtsprechung zur Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Behördenentscheidung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer gegenüber Unionsbürgern ergangenen Ausweisungsverfügung aufzugeben und bei diesem Personenkreis nunmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen (BVerwG, Urt. v. 3.8.2004 - 1 C 30.02 -).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 11 S 92/04
    In gleicher Weise sind neue Tatsachen oder Rechtsfragen auch im Berufungszulassungsverfahren nur dann zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb der Antragsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO vorgetragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.12.2003 - 7 AV 2/03 -, NVwZ 2004, 744; Beschluss vom 11.11.2002 - 7 AV 3/02 - NVwZ 2003, 490; Beschluss vom 14.6.2002 - 7 AV 1/02 - NVwZ-RR 2002, 894; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.11.2004 - 11 S 2771/03 -).
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 11 S 92/04
    In gleicher Weise sind neue Tatsachen oder Rechtsfragen auch im Berufungszulassungsverfahren nur dann zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb der Antragsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO vorgetragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.12.2003 - 7 AV 2/03 -, NVwZ 2004, 744; Beschluss vom 11.11.2002 - 7 AV 3/02 - NVwZ 2003, 490; Beschluss vom 14.6.2002 - 7 AV 1/02 - NVwZ-RR 2002, 894; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.11.2004 - 11 S 2771/03 -).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 11 S 92/04
    In gleicher Weise sind neue Tatsachen oder Rechtsfragen auch im Berufungszulassungsverfahren nur dann zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb der Antragsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO vorgetragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.12.2003 - 7 AV 2/03 -, NVwZ 2004, 744; Beschluss vom 11.11.2002 - 7 AV 3/02 - NVwZ 2003, 490; Beschluss vom 14.6.2002 - 7 AV 1/02 - NVwZ-RR 2002, 894; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.11.2004 - 11 S 2771/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03

    Wiederaufnahme bestandskräftig abgeschlossener Ausweisungsverfahren bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 11 S 92/04
    In gleicher Weise sind neue Tatsachen oder Rechtsfragen auch im Berufungszulassungsverfahren nur dann zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb der Antragsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO vorgetragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.12.2003 - 7 AV 2/03 -, NVwZ 2004, 744; Beschluss vom 11.11.2002 - 7 AV 3/02 - NVwZ 2003, 490; Beschluss vom 14.6.2002 - 7 AV 1/02 - NVwZ-RR 2002, 894; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.11.2004 - 11 S 2771/03 -).
  • OVG Thüringen, 11.02.2003 - 3 EO 387/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Darlegungsgebot; Prüfungsumfang;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 11 S 92/04
    Im Rahmen des § 146 Abs. 4 Satz 6 ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die Neuordnung des vorläufigen Rechtsschutzes für die Beschwerdeinstanz dessen grundsätzliche Ausrichtung am Amtsermittlungsgrundsatz nicht aufgegeben wurde (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 11.2.2003 - 3 EO 387/02 - EzAR 040 Nr. 6, S. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19

    Missachtung der Konzentrationswirkung von § 13 BImSchG -

    Zwar kann ausnahmsweise auch verspätetes Vorbringen berücksichtigungsfähig sein, wenn es sich auf nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eintretende entscheidungserhebliche Tatsachen, Rechtsänderungen sowie neue, bislang unverschuldet nicht unterbreitete präsente Beweismittel bezieht (vgl. Senatsbeschluss vom 08.03.2011 - 10 S 161/09 - NVwZ-RR 2011, 355 = juris Rn. 4 sowie VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.01.2017 a. a. O. Rn. 30 und vom 03.02.2005 - 11 S 92/04 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2023 - 12 S 790/23

    Anspruch von Geschwisterkindern auf den Nachweis eines Betreuungsplatzes

    Allerdings kann Vorbringen auch berücksichtigungsfähig sein, wenn es sich auf nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eintretende entscheidungserhebliche Tatsachen, Rechtsänderungen sowie neue, bislang unverschuldet nicht unterbreitete präsente Beweismittel bezieht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris Rn. 11, vom 26.01.2017 - 5 S 1791/16 -, juris Rn. 30, und vom 03.02.2005 - 11 S 92/04 -, juris Rn. 6).
  • VG Karlsruhe, 30.12.2005 - 10 K 1854/05

    Ausweisung; nachgeschobene Abschiebungsandrohung gegenüber

    b) Nach der neueren Rechtsprechung des EuGH, der sich das BVerwG angeschlossen hat, folgt aus der Richtlinie Nr. 64/221 des Rats der EWG vom 25.02.1964 (im Folgenden: Richtlinie 64/221) für Unionsbürger ebenso wie für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige, dass in verfahrensmäßiger Hinsicht außer in dringenden Fällen eine Zweckmäßigkeitsprüfung der getroffenen Maßnahme durch eine unabhängige Stelle stattfinden muss (Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221), andernfalls die Maßnahme wegen unheilbaren Verfahrensfehlers rechtswidrig ist, und dass in materiell-rechtlicher Hinsicht eine Ausweisung lediglich nach Ermessen in Anknüpfung an das persönliche Verhalten des Betroffenen auf Grund einer zur Zeit der jeweiligen, auch gerichtlichen, Überprüfung aktuellen Gefahrenprognose (Art. 3 Abs. 1 und 2 Richtlinie 64/221) erfolgen darf (zum Ganzen EuGH, Urt. v. 02.06.2005 [Dörr und Ünsal], InfAuslR 2005, 289, und Urt. v. 29.04.2004 [Orfanopoulos und Oliveri], a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 06.10.2005 - 1 C 5.04 -, Urt. v. 13.09.2005 - 1 C 7.04 -, Urt. v. 15.03.2005, NVwZ 2005, 1074, und Urt. v. 03.08.2004, BVerwGE 121, 315 = InfAuslR 2005, 26; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.02.2005 - 11 S 92/04 -, VENSA und juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.08.2004 - 11 S 92/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,39706
VGH Baden-Württemberg, 03.08.2004 - 11 S 92/04 (https://dejure.org/2004,39706)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.08.2004 - 11 S 92/04 (https://dejure.org/2004,39706)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. August 2004 - 11 S 92/04 (https://dejure.org/2004,39706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,39706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht